
Deutscher Teckelklub 1888 e.V.
Landesverband Fläming-Mittelmark e.V.

"Es ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild.
Waidmännisch jagt, wie sich´s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt "

(C) Original Gemälde von Wilhelm Carl Räuber
Tipps zum Verhalten bei Jagdstörungen
Werte Jägerschaft !
Die Drückjagdsaison ist im vollen Gange, Jagdeinladungen sind lange bestätigt und die 4 beinigen Jagdkameraden sind bestens vorbereitet.
Leider häufen sich in den Revieren Jagdstörungen durch radikale Jagdgegner. Ihr Vorgehen hat dabei häufig auch
dokumentarischen Charakter. Dies bedeutet, die Personen filmen und fotografieren den Jagdablauf und die Jagdgäste.
Dabei versuchen sie durch Provokation oder den Aufenthalt nahe an Jagdeinrichtungen, Fahrzeugen und Treffpunkten negative Reaktionen einzufangen, die dann in den sozialen Medien (Internet) dramatisiert veröffentlicht werden.
Sie finden im Nachgang der Jagd Aufnahmen vom
Jagdablauf oder Ihrer Person im Internet?
Jagdhunde wurden abgefangen und in andere Regionen verbracht ?
All dies kommt häufig vor. Hier nun ein Flyer, der evtl. nützlich ist, um sich ein wenig zu wappnen,
damit der evtl. erfolgreiche Jagdtag gut in Erinnerung bleibt !
Frisches Wildfleisch direkt vom Jäger
LJVB präsentiert neue App
Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten
im Land Berlin
( zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.08.2025)
Mit der Dritten Änderungsverordnung zur „Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten in Berlin“ hat der Senat die Jagdzeiten angepasst. Die Änderungen gelten seit dem 6. September 2025 und betreffen insbesondere das Rehwild sowie die Arten Nutria und Waschbär.
Wesentliche Neuerungen im Überblick:
Rehwild
- Ricken und Kitze: Bejagung vom 1. September bis 31. Januar.
- Böcke und Schmalrehe: Bejagung vom 1. April bis 31. Mai sowie vom 1. August bis 31. Januar.
Nutria und Waschbär
- Ab sofort ganzjährig jagdbar.
Mink und Marderhund
- Vom 1. Oktober bis 31. Januar jagdbar.
Fuchs
- Altfüchse vom 1. November bis 31. Januar jagdbar.
- Jungfüchse vom 1. Mai bis 31. Januar jagdbar.
Wildkaninchen
- Vom 1. September bis 15. Februar jagdbar.
Hinweise:
Der Schutz von Elterntieren während der Aufzuchtzeit bleibt bestehen (§ 22 Abs. 4 BJagdG). Führende Ricken sowie Bachen sind von der Jagd ausgenommen.
Für andere jagdbare Arten gelten weiterhin die bekannten Jagdzeiten bzw. Schonzeiten. Die jeweils gültige Jagdzeitenübersicht finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung sowie in den amtlichen Veröffentlichungen.
Mit Inkrafttreten der „Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdDV)“
vom 28. Mai 2024 sind Jagdzeiten geändert worden.
Die jetzt gültigen Jagdzeiten für das Land Brandenburg entnehmen Sie bitte folgender Übersicht oder über:


INFORMATION zur AFRIKANISCHEN SCHWEINEPEST
Die neue DJV-Broschüre „Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest“. Es werden Symptome, Krankheitsbilder mit pathologisch-anatomischen Auffälligkeiten sowie Verbreitungswege des #ASP-Virus beschrieben. Zudem gibt es für Jäger wichtige Tipps zur Seuchenprävention.





